Präambel:
Die Vergaberichtlinie des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrates – EU-RL 2014/24/EU – sieht zwingend die Veröffentlichung
von Vergabebekanntmachungen (ex-ante bzw. ex-post) vor.
Zielgruppe dieser Nutzungsbedingungen sind insbesondere die staatlichen und kommunalen Vergabestellen, die der Verpflichtung aus
der EU-RL 2014/24/EU nachkommen möchten und Informationen zu ihren Vergaben auf BayVeBe veröffentlichen.
1. Nutzungsberechtigung
Bayerische öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB i.V.m. §§ 99, 100 oder 101 GWB sind berechtigt, das Portal zu nutzen.
Voraussetzung für die Nutzung ist eine erfolgreiche Registrierung der Vergabestelle.
2. Betriebszeiten
Die Nutzung von BayVeBe steht grundsätzlich zu folgenden Betriebszeiten zur Verfügung:
- Montag - Freitag XXX Uhr bis XXX Uhr.
Der NB kann auch außerhalb der genannten Betriebszeiten auf BayVeBezugreifen und diese nutzen.
Außerhalb der o.g. Betriebszeiten muss wegen notwendiger Arbeiten (z.B. Einspielen von Korrekturversionen, Wartung, Datensicherung)
mit Störungen bei der Nutzung der Plattform gerechnet werden. Ist aus Gründen der Datensicherheit eine zusätzliche Datensicherung
während der genannten Betriebszeiten erforderlich, werden die notwendigen Maßnahmen bei Bedarf mit dem NB abgestimmt.
3. Hotline/Support
Der Nutzungsberechtigte (NB) erhält unter folgenden Kontaktdaten beim IT-Dienstleistungzentrum Informationen und
Support bei der Nutzung der Plattform
Hotline: ……………..E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de
Erreichbarkeit: ………………………
4. Pflichten des NB
Der NB verpflichtet sich, die Richtigkeit der Angaben in der Bekanntmachung zu überprüfen. Dem NB ist bewusst, dass
unrichtige Angaben nachteilig für das Vergabeverfahren sein können. Bei schwerwiegenden Fehlern ist ggf. eine
erneute Bekanntgabe notwendig (z.B. falsche Angabe der Adresse der Vergabestelle, falsche Angebotsfrist).
Der NB ist verpflichtet seine Mitwirkungsleistungen zu erfüllen, insbesondere wird der NB
- die Richtigkeit der Daten überprüfen.
- Störungen oder Einschränkungen bei der Nutzung der Plattform dem StMFH oder dem IT-Dienstleistungszentrum unverzüglich mitteilen.
5. Datenschutz, Datensicherheit
Für den Registrierungsvorgang kann die Vergabestelle Funktionsadressen verwenden. Werden personenbezogene Daten verwendet,
werden diese für spätere Anmeldungen beim IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt nicht. Werden in der Bekanntmachung personenbezogene Daten hinterlegt, muss die bekanntgebende Vergabestelle selbst prüfen,
ob dies notwendig und zulässig ist. Diese personenbezogenen Daten sind mit der Bekanntmachung im Internet für jedermann sichtbar.
6. Haftung:
Der Freistaat Bayern stellt die Vergabeplattform BayVeBe den NB mit der zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit.
Der Freistaat Bayern finanziert den Betrieb, um den Vergabestellen die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Für Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der Daten in den Bekanntmachungen ist stets die einstellende Vergabestelle zuständig. Für die dauerhafte Verfügbarkeit der
Vergabeplattform wird keine Gewähr übernommen.
Für Schäden, die durch die Nutzung der Plattform entstehen, haftet der Freistaat Bayern nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haftet der Freistaat Bayern auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
7. Höhere Gewalt
Kann der Freistaat Bayern durch Ereignisse höherer Gewalt, die ihm die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
das Angebot der Vergabeplattform Bayern nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht erfüllen, ist er nach dem Umfang der Ereignisse berechtigt,
die Leistungen um eine angemessene Frist hinauszuschieben.
Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Feuer, unvorhersehbarer Stromausfall, Wasserschaden und ähnliche, unabwendbare Ereignisse,
von denen der Freistaat Bayern, insbesondere das IT-Dienstleistungszentrum, unmittelbar betroffen ist und die er nicht zu vertreten hat, gleich.
Gleiches gilt für Störungen oder Ausfälle von genutzten Leitungsnetzen oder Leistungen Dritter, derer sich der Freistaat Bayern bedienen muss,
um die Leistungen zu erbringen.
Das gleiche gilt in entsprechender Weise auch für den NB.
8. Nutzungsbeginn, Nutzungsdauer, Nutzungsende
Der Beginn der Nutzung der Vergabeplattform erfolgt nach dem Registrierungsvorgang. Die Nutzungsmöglichkeit besteht,
solange die Plattform aktiv ist. Die Entscheidung, ob eine Vergabestelle das Angebot wahrnimmt, liegt in der Organisationsverantwortung
der Vergabestelle. Die Registrierung kann auch gelöscht werden. Dazu sendet der NB eine entsprechende Nachricht in Textform an das IT-DLZ.
Der Freistaat Bayern ist berechtigt den Betrieb der Vergabeplattform einzustellen. Er informiert alle NB rechtzeitig darüber.
Die Einstellung ist möglich, soweit keine Bekanntmachungen zu laufenden Vergabeverfahren auf der Plattform vorhanden sind.
Der Freistaat Bayern ist berechtigt keine neuen Bekanntmachungen entgegenzunehmen, soweit die Einstellung der Plattform geplant ist.
9. Weitergabe der Daten an andere Portale
Wesentliche Metadaten zu Bekanntmachungen laufender Vergabeverfahren über nationale Vergaben gem. § 28 Abs. 1 UVgO bzw. § 12 Abs. 1 VOB/A der
bayerischen staatlichen und kommunalen Verwaltung werden an die zentrale Vergabebekanntmachungsplattform des Bundes unter
www.service.bund.de weitergeleitet.
10. Nutzung der Vergabeplattform über Schnittstellen
Die Vergabestellen können die Vergabeplattform auch über Schnittstellen nutzen. Eine Registrierung ist dann nicht mehr notwendig.
Soweit eine Nutzung über Schnittstellen gewünscht ist, stellt die Vergabestelle einen Antrag bei IT-Dienstleistungszentrum auf Offenlegung
der Schnittstelle.
Die Verbindung des Vergabeprogramms der Vergabestelle über die Schnittstelle mit der Vergabeplattform ist durch den NB gesondert zu beauftragen.
Sofern der NB Dritte im Zusammenhang mit den Schnittstellen zur Vergabeplattform beauftragt, sind die entstehenden Aufwände vom NB zu tragen.
Eine Weitergabe der Schnittstellen an Dritte ist nur zum Zweck der Anbindung zulässig.
11. Einverständniserklärung Nutzungsbedingungen
Der NB hat die Nutzungsbedingungen zur Vergabeplattform zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit diesen einverstanden.